Martina Munz, SP-Nationalrätin, Kanton Schaffhausen.

12.04.2014

Der heute geltende Artikel 19 des Wasserwirtschaftsgesetzes verbietet eine weitere Energienutzung des Rheins auf Schaffhauser Kantonsgebiet. Er wird mit der vorgeschlagenen Revision wirkungslos. In der Folge könnte dem Rheinfall das Wasser abgegraben und ein neues Rheinfallkraftwerk gebaut werden.