Martina Munz, SP-Nationalrätin, Kanton Schaffhausen.

27.06.2019

Zum Schluss der Session hat der Nationalrat die Aushöhlung des Mieterschutzes beschlossen. Auf Mietwohnungen soll die maximal zulässige Rendite vervierfacht werden. Ohne eine Zusatzleistung zu erbringen, können so massiv höhere Gewinne aus den Mieterinnen und Mietern herausgepresst werden. Gleichzeitig wird das Recht, missbräuchliche Mietzinsen anzufechten stark eingeschränkt. Nur noch in Zeiten von Wohnungsnot soll es möglich sein, gegen zu hohen Mieten gerichtlich vorzugehen. Die Vorstösse stammen aus der Ecke der Immobilienverbände und wurden insbesondere von FDP und SVP angenommen. Und sie verhöhnen weit über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung, die Mieterinnen und Mieter sind und bereits einen Drittel ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. Es bleibt zu hoffen, dass der Entscheid vom Ständerat oder vom Volk rückgängig gemacht wird.